ATHLETENFÖRDERUNG

Spitzensportförderung

Ihrem Stiftungszweck entsprechend fördert die Stiftung Sporthilfe den Spitzensport in Rheinland-Pfalz. Sie stellt unter anderem für das Spitzensportförderprojekt „Team Rheinland-Pfalz“ finanzielle Mittel für die individuelle Förderung rheinland-pfälzischer Athlet*innen zur Verfügung. Die Förderung erfolgt nach dem Leistungsprinzip und ist für Athlet*innen aus olympischen, paralympischen und deaflympischen Sportarten mit aktueller Nominierung in den Bundeskader vorgesehen.

In einem gestaffelten und leistungsbezogenen Fördermodell werden Sportler*innen mit folgendem Kaderstatus gefördert:

Olympisch

  • Olympiakader (OK)
  • Perspektivkader (PK)
  • Ergänzungskader (EK) → nur im Ausnahmefall
  • Teamsportkader (TK) → nur im Ausnahmefall
  • Nachwuchskader 1 (NK1) → über das Projekt Internatskostenbezuschussung 

Paralympisch

  • Paralympickader (PAK)
  • Perspektivkader (PK)
  • Ergänzungskader (EK) → nur im Ausnahmefall
  • Teamsportkader (TK) → nur im Ausnahmefall

Deaflympisch

  • Deaflympickader (DK)
  • Ergänzungskader (EK – Einzelleistungen und Teamleistungen) 
  • Stammkader (SK – Mannschaftssportarten)

Förderkriterien

  • Athleten*innen, die in einen der o.g. geförderten Bundeskader nominiert sind, müssen zusätzlich das Startrecht (Einzel- und Mannschaftsstartrecht) für einen rheinland-pfälzischen Verein vorweisen. 
  • Wechselt ein/e Athlet*in aus einem anderen Bundesland nach Rheinland-Pfalz, muss sie/er nachweislich mindestens vier Jahre in einem rheinland-pfälzischen Verein oder Landesverband ausgebildet worden sein oder der ständige Trainingsstandort muss in Rheinland-Pfalz liegen.
  • Bitte beachten Sie die Übersicht zu den Förderkriterien im Downloadbereich.
  • In Ausnahmefällen und in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln, kann eine Förderung für Ergänzungs- oder Teamsportkader beantragt werden. 

Neues Antragsverfahren

Der/die Sportlerin beantragt die Förderung über das beigefügte Antragsformular bis spätestens 31. Januar (Sommersportarten) bzw. 30. April (Wintersportarten) und sendet diesen vollständig per Mail an antrag@sporthilfe-rlp.de. Anträge zur Aufnahme in die Förderung, die später eingehen, können für das Haushaltsjahr nicht mehr berücksichtigt werden. Die Vergabe der Mittel richtet sich nach den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. Entsprechende Antragsformulare können im untenstehenden Downloadbereich heruntergeladen werden.

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