




ATHLETENFÖRDERUNG
Projekt Internatskostenbezuschussung
Im Mittelpunkt des Projekts steht die Bezuschussung von Unterbringungskosten an Sportinternaten für rheinland-pfälzische (Bundes)Kaderathleten/innen (NK2, NK1, PK erstes Jahr). Als förderungsberechtigt gelten Athletinnen und Athleten, die ein Sportinternat besuchen sowie das Startrecht und die Mitgliedschaft in einem rheinland-pfälzischen Verein nachweisen können. Diese Förderung ist schulzeitbegleitend und richtet sich direkt an die Athletin bzw. den Athleten.
Folgende Rahmenbedingungen bzw. Kriterien sind zur Inanspruchnahme einer Internatskostenbezuschussung definiert:
- Unterbringung im Vollzeitinternat: Die Förderung erfolgt schulzeitbegleitend bis zum Zeitpunkt der Beendigung der Schulzeit.
- Kadernominierung: Perspektivkader (erstes Jahr), Nachwuchskader 1 und 2
- Erst-Startrecht der Athletin/des Athleten in einer olympischen/paralympischen Disziplin und Mitgliedschaft in einem Sportverein in Rheinland-Pfalz
- Bezuschussungshöhe: Die Höhe der monatlichen Förderung richtet sich nach der Kadernominierung der Athletin/des Athleten sowie den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. und wird nach Eingang aller Anträge final festgelegt.
- Beantragung: Beantragung der Bezuschussung pro Athlet*in bis spätestens 15. Mai 2022 an die Stiftung Sporthilfe Rheinland-Pfalz: Fabienne Knecht knecht@sporthilfe-rlp.de über das untenstehende Antragsformular im Downloadbereich.
Eine jährliche Überprüfung der Kriterien erfolgt durch die Stiftung Sporthilfe Rheinland-Pfalz. Geförderte Athlet*innen sind verpflichtet, auftretende Änderungen zum Kaderstatus, der Unterbringung im Internat oder der Vereinszugehörigkeit der Stiftung Sporthilfe Rheinland-Pfalz unmittelbar mitzuteilen. Die Stiftung Sporthilfe Rheinland-Pfalz behält sich vor, Auskünfte über weitere Förderungen oder Bezuschussungen von Verbänden, Vereinen, Sponsoren, etc. der Athletin/des Athleten einzuholen.