




ATHLETENFÖRDERUNG
Nachwuchsförderung "Perspektive Spitzensport"
Das Projekt „Perspektive Spitzensport“ ist ein Förderprogramm, dass durch eine Kooperation des Landessportbundes Rheinland-Pfalz und der Stiftung Sporthilfe Rheinland-Pfalz ins Leben gerufen wurde. Mit diesem Projekt sollen bis zu 10 perspektivreiche NK1-Athlet*innen olympischer Sportarten und Disziplinen aus Rheinland-Pfalz unterstützt werden.
Zielgruppe: Nachwuchs-Athlet*innen mit Bundeskaderstatus (NK1) und herausragenden internationalen Erfolgsnachweisen
Förderzeitraum: bis zu 24 Monate
Antragsfrist: 31.01.2027 (mit Förderbeginn rückwirkend zum 01.01.2027) und zum 31.07.2027 (mit Förderbeginn rückwirkend zum 01.07.2027)
Fördersumme: 400€/Monat
Freie Plätze: Zur kommenden Antragsfrist werden voraussichtlich drei der insgesamt zehn Förderplätze neu vergeben.
Förderkriterien
Die Förderung erfolgt in Form von monatlichen Beiträgen in einer Höhe von 400 Euro. Folgende Grundvoraussetzungen müssen hierzu erfüllt werden:
- Bewerbung inklusive:
- Motivationsschreiben
- NK1-Status und internationaler Erfolgsnachweis. Erforderlich ist eine Platzierung 1 bis 6 bei JWM oder EYOF oder Platz 1 bis 3 bei JEM (Erfolge in Teamwettbewerben zählen nicht dazu)
- Nachweis über Einzel- und Mannschaftsstartrecht für einen rheinland-pfälzischen Verein
- Trainingsmittelpunkt in RLP (Zuordnung zu einem (Bundes-) Stützpunkt in RLP).
Neu: In Einzelfällen wird die Zuordnung zu einem BSP außerhalb von RLP anerkannt, hierbei muss die Ausbildung in einem rheinland-pfälzischen Landesfachverband stattgefunden haben. - Erstgespräch der Laufbahnberatung des zuständigen Olympiastützpunktes
Der Förderantrag sowie die Richtigkeit aller Angaben müssen von dem/der zuständigen Landes- oder Bundestrainer*in bestätigt werden.
Förderausschlüsse
Die persönlichen Fördervoraussetzungen des/der Antragssteller*in (Einzel- und Mannschaftsstartrecht RLP sowie Bundeskaderstatus NK1) müssen über den gesamten Förderzeitraum gewährleistet sein und werden jährlich evaluiert. Änderungen der o.g. Fördervoraussetzungen müssen daher unmittelbar vom/von der Antragsteller*in mitgeteilt werden.
Hinweis: Im Falle, dass die 10 Förderprojektplätze belegt sind, können keine Neuaufnahmen erfolgen.
