Ihrem Stiftungszweck entsprechend fördert die Stiftung Sporthilfe den Spitzensport in Rheinland-Pfalz. Sie stellt unter anderem für das Spitzensportförderprojekt „Team Rheinland-Pfalz“ finanzielle Mittel für die individuelle Förderung rheinland-pfälzischer Athlet*innen zur Verfügung. Die Förderung erfolgt nach dem Leistungsprinzip und ist für Athlet*innen aus olympischen, paralympischen und deaflympischen Sportarten mit aktueller Nominierung in den Bundeskader vorgesehen.
In einem gestaffelten und leistungsbezogenen Fördermodell werden Sportler*innen mit folgendem Kaderstatus gefördert:
Athleten*innen, die in einen der o.g. geförderten Bundeskader nominiert sind, müssen zusätzlich das Startrecht (Einzel- und Mannschaftsstartrecht) für einen rheinland-pfälzischen Verein vorweisen.
Wechselt ein/e Athlet*in aus einem anderen Bundesland nach Rheinland-Pfalz, muss sie/er nachweislich mindestens vier Jahre in der derzeit ausgeübten Sportart im Nachwuchsbereich in einem rheinland-pfälzischen Verein oder Landesverband ausgebildet worden sein oder der ständige Trainingsstandort muss in Rheinland-Pfalz liegen.
Bitte beachten Sie die Übersicht zu den Förderkriterien im Downloadbereich.
In Ausnahmefällen und in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln, kann eine Förderung für Ergänzungs- oder Teamsportkader beantragt werden.
Antragsfrist
Einen Antrag auf Spitzensportförderung kann jede*r interessierte Athlet*in, die/der die Förderkriterien erfüllt, über das Athletenportal „DokuMe“ einreichen. Die Antragsfrist ist der 31. Januar (Sommersportarten) oder der 30. April (Wintersportarten).
Bitte beachten: Später gestellte Anträge zur Aufnahme in die Förderung können für das Haushaltsjahr nicht mehr berücksichtigt werden. Die Vergabe der Mittel richtet sich nach den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.